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Externe Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Lt.Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV §3 Unser Gefahrgutbeaiftragter betreut Sie in Deutscher wie auch in Polnischer Sprache. Mit einer Bestellung als externe Gefahrgut-beauftragte in Ihrem Unternehmen bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an: •Beratung der Geschäftsleitung sowie aller dafür bestellten Mitarbeiter bezüglich der einzuhaltenden Gesetze und Bestimmungen lt. ADR •Für eine bessere Umsetzbarkeit in der Praxis erhalten Sie auf Ihr Unternehmen abgestimmte Checklisten und Arbeitsanweisungen/Unterweisung für die betreffenden Arbeitsbereiche •Überwachung der Einhaltungen dieser Anweisungen durch den Besuch des Gefahrgut-beauftragten vor Ort und Telefonisch/Emailverkehr •Fahrzeugkontrollen verbunden mit den Abfahrtskontrollen •Schulungen Ihres Personals in verschiedenen Arbeitsbereichen Ihres Unternehmens so wie für das Be- und Entladepersonal und die Verpacker •Soforthilfe bei Unfallen bzw. Zwischenfallen in Ihrem Unternehmen •Erstellung eines Sicherungsplans •Erstellung des Jahresberichtes lt. 1.8.3.3 ADR/RID i.V.m. § 11 GGBG
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